Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Tanzwerk Konstanz, Max-Stromeyer-Str. 170 c, 78467 Konstanz

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in sämtliche Verträge,

die zwischen der

Tanzschule Tanzwerk Konstanz                                           und                          den Kunden der Tanzschule

– nachfolgend: TANZSCHULE –                                                                         – nachfolgend: KUNDE –

geschlossenen werden, einbezogen. Diese AGB’s sind in der Tanzschule mittels frei zugänglichen Aushangs und im Internet auf der Internetseite der Tanzschule (https://www.tanzwerk.dance) einsehbar.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Abgabe eines ausgefüllten Anmeldeformulars (gleich ob in Papierform oder mittels Ausfüllen des Onlineformulars der Tanzschule auf der Internetseite https://www.tanzwerk.dance) stellt ein Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss dar und ist für den Kunden rechtsverbindlich.

(2) Der Vertrag über den im Anmeldeformular ausgewählten Tanzunterricht/Kurs kommt erst durch die Annahme der Anmeldung durch die Tanzschule zustande. Bei einer Anmeldung via Internet durch Ausfüllen des Onlineformulars auf der Internetseite https://www.tanzwerk.dance erfolgt die Annahmeerklärung der Tanzschule per E-Mail.

(3) Bei minderjährigen Personen muss das Anmeldeformular sowohl die Daten des Kindes, als auch die Daten eines Erziehungsberechtigten enthalten. Das Anmeldeformular wird nur von dem Erziehungsberechtigten unterschrieben. Allein der unterzeichnende Erziehungsberechtigte wird Vertragspartner/Kunde.

§ 3 Keine Mündlichen Absprachen

Vertragsinhalt ist ausschließlich das, was Inhalt des Anmeldeformulars und dieser AGB’s ist. Darüber hinaus gehende mündliche Absprachen gelten als nicht vereinbart und haben auf das Vertragsverhältnis grundsätzlich keinen Einfluss. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind ausgeschlossen.

§ 4 Mindestlaufzeit und Vertragsverlängerung

(1) Die Mindestlaufzeit richtet sich nach dem in der Anmeldung gewählten Kurs und dessen Dauer.

(2) Erfolgt keine wirksame Kündigung des Vertrages, so verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat

gekündigt werden. Entsprechendes gilt für die Verlängerung des Verlängerungszeitraumes.

(3) Bei erneuter Anmeldung zu einem Vertrag mit Mindestlaufzeit (Abo) innerhalb von 6 Monaten ist eine Wiederaufnahmegebühr von 20,00 Euro / Person fällig.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich als Endpreise, welche bereits die GEMA-Gebühren und die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

(2) Anerkannte Zahlungsarten sind Barzahlung oder Überweisung. Bei Barzahlung/Überweisung als gewählte Zahlungsart für einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 3 oder 6 Monaten wird eine Gebühr von 3,00 Euro / Person und Monat fällig. 

(3) Die Bezahlung der gesamten Kursgebühren ist mit Abschluss des Vertrages fällig und hat bis zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde zu erfolgen. Bei Bezahlung durch Überweisung muss der gesamte Kursbetrag bis zum Tag der ersten Unterrichtsstunde auf dem Geschäftskonto der Tanzschule eingegangen sein.

Bei Bezahlung in bar oder mit Karte ist der gesamte Kursbeitrag der Laufzeit bis zum Tag der ersten Unterrichtsstunde zu bezahlen.

(4) Erfolgt die Bezahlung nicht bis zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde, kann die Tanzschule die Erbringung der vertraglich

geschuldeten Leistung verweigern und den Kunden von der Teilnahme an dem Tanzkurs ausschließen.

(5) Die Nichtteilnahme am Tanzkurs aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen oder der Abbruch des Kurses durch den Kunden befreit grundsätzlich nicht von der Vergütungspflicht und begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter Kursgebühren.

(6) Die Absätze 1 – 5 gelten auch für die Vertragsverlängerung.

§ 6 Ratenzahlung

(1) Bei einem Abschluss eines Vertrages mit einer Mindestlaufzeit von mehr als 1 Monat kann eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Tanzschule getroffen werden, wonach die vertraglich vereinbarte Vergütung in monatlichen Raten bezahlt werden kann.

Die Tanzschule ist nicht zum Abschluss eines Ratenzahlungsvertrages verpflichtet. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Ratenzahlungsvertrages.

(2) Wird ein Ratenzahlungsvertrag geschlossen, erteilt der Kunde der Tanzschule ein Lastschriftmandat. Dieses endet mit Bezahlung der letzten Rate, es sei denn, die Vertragslaufzeit wird verlängert.

Für den Verlängerungszeitraum gelten die Ratenzahlungsvereinbarung und das Lastschriftmandat fort.

(3) Befindet sich der Kunde mit mehr als zwei Monatsraten im Zahlungsrückstand, so ist die Tanzschule berechtigt, den Ratenzahlungsvertrag

fristlos zu kündigen.

(4) Kann eine Lastschrift nicht eingezogen werden, so trägt der Kunde die Kosten der Rücklastschrift,

welche mit mindestens je € 5,00 pro Rücklastschrift berechnet werden. Dem bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind.

§ 7 Zahlungsverzug

(1) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er die vereinbarte Vergütung nicht innerhalb von 14 Tagen nach deren Fälligkeit bezahlt. Wurde Ratenzahlung vereinbart, so kommt der Kunde in Verzug, wenn die Rate am vereinbarten Tag des monatlichen Einzugs nicht eingezogen werden kann.                        

(2) Nach Eintritt des Verzuges ist die offene Geldschuld mit fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Zudem trägt der Kunde den Verzugsschaden. Als Verzugsschaden kommen beispielsweise die Kosten der Mahnung, die Kosten des Forderungseinzuges und der Rechtsverfolgung in Betracht. Die Tanzschule kann Mahnkosten in Höhe von mindestens € 5,00 pro Mahnung berechnen. Dem bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind.

§ 8 Kundenkarte

(1) Für jeden Kunden wird eine personalisierte Kundenkarte erstellt und an diesen übergeben. Die Kundenkarte soll vor Beginn eines jeden Kurses vorgelegt werden.

(2) Zur Erstellung der Kundenkarte wird ein Foto des Kunden angefertigt. Der Kunde willigt zur Anfertigung der Fotographie und   Nutzung der Fotographie zur Personalisierung der Kundenkarte ein.

(3) Auf der Kundenkarte wird der Vor- und Familienname des Kunden sowie ein Barcode gedruckt. Hinter dem Barcode verbirgt sich durch Verwendung unseres Kundenerfassungssystems eine Kundennummer.

(4) Die Übertragung der Kundenkarte und der Rechte aus der Inhaberschaft der Karte zur Teilnahme an Kursen/Veranstaltungen auf Dritte ist ausgeschlossen.

(5) Bei Verlust oder Beschädigung der Kundenkarte wird eine Schadensersatz- und Verwaltungspauschale in Höhe von pauschal € 5,00 berechnet.

(6) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verbleibt die Kundenkarte im Besitz des Kunden und geht in dessen Eigentum über.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Kunde (bei minderjährigen Kunden auch dessen Erziehungsberechtigter) erklärt sich mit Vertragsschluss dazu bereit, dass dessen personenbezogenen Kundendaten in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden.

(2) Sämtliche personenbezogenen Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur dem berechtigtem Tanzschulpersonal zugänglich. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 10 Änderung persönlicher Daten

(1) Der Kunde (bei minderjährigen Kunden dessen Erziehungsberechtigter) ist dazu verpflichtet,

Änderungen der persönlichen Daten (wie den Familiennamen, Adresse) und im Fall der Ratenzahlung die Änderung der Bankverbindung der Tanzschule unverzüglich mitzuteilen.                                   

(2) Entstehen durch die Unterlassung der Änderungsmitteilung für die Tanzschule Mehrkosten, so gehen diese Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

§ 11 Video-, Ton- und Fotoaufnahmen im Kurs/Veranstaltung

(1) Video-, Ton- und Fotoaufnahmen im Kurs/Veranstaltung durch die Kunden:

Video-, Ton- und Fotoaufnahmen sowie sonstige Aufzeichnungen während des Kurses oder während Veranstaltungen in der Tanzschule durch   Kunden oder dessen Erziehungsberechtigte, sind nicht gestattet. Die Tanzschule kann jedoch im Einzelfall Aufnahmen/Veröffentlichungen erlauben. Die Erlaubnis hat zwingend vor der jeweiligen Aufnahme/Veröffentlichung zu erfolgen. Eine nachträgliche Genehmigung von Aufnahmen/Veröffentlichungen wird nicht erteilt. Zuwiderhandlungen begründen einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch der Tanzschule. Es wird auf § 14 verwiesen.

(2) Video-, Ton- und Fotoaufnahmen im Kurs/Veranstaltung durch die Tanzschule:

Der Kunde oder dessen Erziehungsberechtigte willigt mit der Anmeldung zu einem Kurs dazu ein, dass die Tanzschule während der Kurse oder Veranstaltungen Video-, Ton- und Fotoaufnahmen von dem Kunden/der Gruppe machen kann und gibt die Aufnahmen zur unentgeltlichen Nutzung zu Werbezwecken frei.

§ 12 Videoüberwachung

Der Kunde (bei minderjährigen Kunden auch dessen Erziehungsberechtigter) erklärt sich damit einverstanden, dass zur Erhöhung der Sicherheit der Eingangsbereich der Tanzschule durch Videokameras überwacht wird.

§ 13 Geschützte Werke

(1) Die in der Tanzschule erlernten Figurenkombinationen und Choreografien sind geschützte Werke gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz. Diese Werke sind persönliche geistige Schöpfungen der Inhaber Sandy Wenzel und Tobias Weller.

(2) Eine Nutzung der Figurenkombinationen und Choreographien außerhalb der Tanzschule und außerhalb des privaten Bereichs der Kunden bedarf der vorherigen Genehmigung der Tanzschule. Zuwiderhandlungen begründen einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch der Tanzschule.

(3) Eine Veröffentlichung von Figurenkombinationen und Choreographien in Form von jeglichen Aufzeichnungen (Ton, Film, Foto), und auch eine auszugsweise Veröffentlichung, ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen begründen einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch der Tanzschule.

§ 14 Beendigung des Vertrages durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung; Vertragsverlängerung; Textform

(1) ordentliche Kündigung: (1.1) Bei Verträgen mit einer vereinbarten 1-monatigen Mindestvertragslaufzeit beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche zum Ende der Vertragslaufzeit.

(1.2) Bei Verträge mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit von mehr als 1 Monat (3 oder 6 Monate) beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.

(1.3) Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner.

(1.4) Erfolgt keine fristgemäße ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit, so verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(1.5) Für die Kündigung im Verlängerungszeitraum gelten die obigen Kündigungsfristen entsprechend.

Erfolgt keine fristgemäße Kündigung zum Ende des Verlängerungszeitraumes, so verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Entsprechendes gilt für jeden weiteren Verlängerungszeitraum.

(2) außerordentliche Kündigung: Jeder Vertragsteil kann den geschlossenen Vertrag ohne Einhaltung

einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt gemäß § 314 BGB vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

(3) Textform der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung:

Eine mündliche Kündigung ist ausgeschlossen. Die Kündigung ist in Textform (Brief oder E-Mail) zu verfassen.

(4) Kündigung von Onlineverträgen:

Verträge, die über die Internetseite https://www.tanzwerk.dance geschlossen wurden, können auch online über den Kündigungsbutton mit entsprechender Kündigungsfrist gekündigt werden.

§ 15 Haftung

(1) Die Tanzschule haftet nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld, es sei denn der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten der Inhaber/Mitarbeiter der Tanzschule zurückzuführen.

(2) Alle Teilnehmenden sind sich bewusst, dass jegliche Form von Sport und Bewegung ein gewisses Verletzungsrisiko mit sich bringt und die Tanzschule für gesundheitliche Schäden nicht haftbar gemacht werden kann.

§ 16 Öffnungszeiten, Kursangebot

Die Öffnungszeiten und das Kursangebot der Tanzschule werden durch einen Aushang in der Tanzschule und auf der Internetseite der Tanzschule https://www.tanzwerk.dance und gegebenenfalls durch Werbeflyer bekannt gegeben.

§ 17 Hausordnung

Jeder Kunde und deren Erziehungsberechtigte unterliegen der Hausordnung, welche in der Tanzschule aushängt. Schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung können zu einer fristlosen Kündigung führen.

§ 18 Geltendes Recht und ausschließlicher Gerichtsstand

(1) Für bestehende Rechtsverhältnisse ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(2) Wird ein Vertrag mit einem Kaufmann oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts geschlossen, so wird vereinbart, dass ausschließlicher Gerichtsstand am Geschäftssitz der Tanzschule, mithin das Amtsgericht Konstanz örtlich zuständig ist.

§ 19 Salvatorische Klausel gemäß § 306 BGB

(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

§ 20 Schlussbestimmung

Die Tanzschule kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die Tanzschule wird die Kunden über Änderungen in Kenntnis setzen. Ein Mitspracherecht der Kunden bzgl. etwaiger Änderungen besteht nicht.

Stand: März 2022

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